Ein Anruf genügt

Verlieren Sie keine Zeit und rufen Sie uns gleich an.

Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800-5522150 können Sie uns zu den normalen Bürozeiten erreichen.

Schweigen ist keine Zustimmung PDF Drucken E-Mail
Mittwoch, 12. Mai 2010 um 00:00 Uhr

Setzt ein Arbeitgeber ein zuvor über viele Jahre, gar Jahrzehnte gezahltes Treue- oder Jubiläumsgeld aus, so erlischt der Anspruch des Arbeitnehmers darauf nicht, nur weil er es zunächst hinnimmt. Er hat auch später noch das Recht, seinen Anspruch durch betriebliche Übung geltend zu machen. Es sei denn, der Arbeitgeber hat den Arbeitnehmer bei Einstellung seiner Leistungen darauf hingewiesen, dass Schweigen als Zustimmung zur Änderung des Arbeitsvertrages gewertet wird. (LAG Berlin-Brandenburg, 15 Sa 797/09)

( 04/10 )