| Positiv- und Negativ-Liste der Bundesagentur für Arbeit |
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| Donnerstag, den 15. April 2010 um 00:00 Uhr |
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Das Bundesarbeitsministerium und die Bundesagentur für Arbeit haben eine Positiv- und Negativ-Liste für häufig beantragte Sonderausgaben von Hartz IV-Betroffenen zusammengestellt. Die Geschäftsanweisung zeigt an, welche Sonderleistungen geltend gemacht werden können und welche nicht. Damit setzt die Agentur in einem ersten Schritt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes um.
So werden als außergewöhnliche laufende Belastung z.B. folgende Aufwendungen anerkannt:
Folgende Leistungen sind nur bei erheblicher Unterversorgung zu übernehmen, Bedarfsspitzen sind durch Bewirtschaftung mit der Regelleistung auszugleichen:
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