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Positiv- und Negativ-Liste der Bundesagentur für Arbeit PDF Drucken E-Mail
Donnerstag, den 15. April 2010 um 00:00 Uhr
Das Bundesarbeitsministerium und die Bundesagentur für Arbeit haben eine Positiv- und Negativ-Liste für häufig beantragte Sonderausgaben von Hartz IV-Betroffenen zusammengestellt. Die Geschäftsanweisung zeigt an, welche Sonderleistungen geltend gemacht werden können und welche nicht. Damit setzt die Agentur in einem ersten Schritt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes um.

So werden als außergewöhnliche laufende Belastung z.B. folgende Aufwendungen anerkannt:
  • Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel wie z.B. Neurodermitis-Medikamente oder Hygieneartikel bei HIV-Infektion.
  • Putz- und Haushaltshilfen für Rollstuhlfahrer
  • Kosten zur Wahrnehmung des Umgangsrechtes mit den Kindern (Fahrt- und Übernachtungskosten)
  • Kosten für Nachhilfeunterricht – allerdings nur bei besonderen Anlässen (z.B. langfristige Erkrankung, Todesfall in der Familie). Zudem muss Aussicht auf Überwindung des Nachhilfebedarfs in einem Zeitraum von sechs Monaten bestehen. Ansonsten sind schulische Angebote wie Förderkurse zu nutzen.

Folgende Leistungen sind nur bei erheblicher Unterversorgung zu übernehmen, Bedarfsspitzen sind durch Bewirtschaftung mit der Regelleistung auszugleichen:
  • Praxisgebühr
  • Bekleidung für Übergrößen
  • Brille
  • Waschmaschine
  • Zahnersatz