| Ostersonntag ist kein gesetzlicher Feiertag |
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| Mittwoch, den 28. April 2010 um 00:00 Uhr |
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Oster- und Pfingstsonntag sind keine gesetzlichen Feiertage. Deshalb haben Arbeitnehmer auch keinen Anspruch auf Zahlung eines Feiertagszuschlages an diesen Tagen.
Das hat das Bundesarbeitsgericht noch einmal in einem Urteil bekräftigt. (BAG, 5 AZR 317/09) ( 04/10 ) |




