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Ordentliche Kündigung bei mangelnden Sprachkenntnissen PDF Drucken E-Mail
Mittwoch, den 21. April 2010 um 00:00 Uhr
Hat ein Arbeitnehmer mangelnde Sprachkenntnisse und kann schriftliche Arbeitsaufforderungen nicht verstehen, so kann dies eine ordentliche Kündigung rechtfertigen - auch, wenn der Mitarbeiter bereits seit vielen Jahren für das Unternehmen tätig ist.  Nach Auffassung der Richter liegt hierbei kein Verstoß gegen das Allgemeine Antidiskriminierungsgesetz wegen Diskriminierung einer ethnischen Minderheit vor. Zumindest dann nicht, wenn die Kenntnis der Sprache in Schrift und Wort Voraussetzung für die Ausführung der Arbeit ist. (BAG 28.1.2010, 2 AZR 764/08)
( 03/10 )