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Mitarbeiterkontrolle: Was ist erlaubt? PDF Drucken E-Mail
Montag, 01. Februar 2010 um 00:00 Uhr
Immer wieder stehen Arbeitgeber in der Kritik, ihre Mitarbeiter am Arbeitsplatz zu überwachen. Doch was ist erlaubt, was nicht? Erlaubt ist
·         der Einsatz von Detektiven z.B. zur Aufklärung von Straftaten im Betrieb
·         Ehrlichkeitskontrollen (z.B. Testkäufe)
·         Beobachtung von Mitarbeitern außerhalb des Arbeitsplatzes zur Aufdeckung vermuteter Vertragsverletzungen (z.B. wenn der Mitarbeiter krank geschrieben ist, während dieser Zeit aber tatsächlich für jemand anderen arbeitet)
Grenzen gesteckt sind dem Detektiveinsatz nicht durch das Arbeitsrecht, aber durch die Pflicht zur Wahrung des Persönlichkeitsrechts. Eine Überwachung darf nicht in Bespitzelung ausarten. Auch Ehrlichkeitskontrollen unterliegen bestimmte Regeln: So darf der Arbeitgeber keine andere Möglichkeit haben, die Ehrlichkeit seiner Mitarbeiter zu überprüfen. Und das ist schwer nachzuweisen. Der Ehrlichkeitstester darf auch den Mitarbeiter nicht zu einer Tat anstiften, sonder darf lediglich die Gelegenheit zur Tatbegehung schaffen.

Taschenkontrollen und Leibesvisitationen dürfen nur nach Zustimmung des Betriebsrates durchgeführt werden.

( 02/10 )