Ein Anruf genügt

Verlieren Sie keine Zeit und rufen Sie uns gleich an.

Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800-5522150 können Sie uns zu den normalen Bürozeiten erreichen.

Leistungszulagen für werdende Mütter PDF Drucken E-Mail
Mittwoch, den 06. Oktober 2010 um 00:00 Uhr
Schwangere und Frauen im Mutterschutz haben ein Anrecht auf Leistungszulagen – allerdings laut einen aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofes nicht auf Bereitschaftszuschläge. Eine Ärztin aus Österreich hatte diese einklagen wollen. Doch die Richter urteilten, dass Zuschläge Nachteile ausgleichen sollen, die nicht gegeben sind, wenn die Tätigkeit gar nicht ausgeübt wird. Der Klage einer Kabinenchefin einer finnischen Fluggesellschaft jedoch gaben die Richter statt. Während ihrer Schwangerschaft übte sie einen Bürojob aus. Bis dahin bestand ein fester Bestandteil ihres Gehaltes aus Zulagen für die leitende Position. Die Richter urteilten: Zulagen, die an eine berufliche Stellung geknüpft seien, müssten auch während der Schwangerschaft fortgezahlt werden. (Europäischer Gerichtshof, Rechtssachen C-194/08 und C-471/08)
( 09/10 )