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Kündigung wegen Körpergeruch bestätigt PDF Drucken E-Mail
Donnerstag, den 24. Juni 2010 um 00:00 Uhr
In der Probezeit kann ohne Nennung eines Grundes gekündigt werden. Die Kölner Stadtverwaltung kündigte aber einem Architekten nach der Probezeit mit dem Hinweis auf mangelnde Körperhygiene. Fachliche Mängel wurden nicht benannt.  Der Architekt zog vor Gericht und klagte, weil seine Würde verletzt sei und lehnte auch den Vergleich der Stadt ab, ihn weitere vier Monate zu beschäftigen. Das Gericht gab ihm am Ende kein Recht unter Verweis auf den mangelnden Kündigungsschutz.
( 05/10 )