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Keine Gehaltskürzung bei häufigem WC-Aufenthalt PDF Drucken E-Mail
Dienstag, 09. Februar 2010 um 00:00 Uhr

Häufige WC-Aufenthalte sind nach Auffassung des Kölner Arbeitsgerichtes kein Grund zur Gehaltskürzung. Ein Anwalt hatte akribisch festgehalten, dass sein Mitarbeiter in einem Zeitraum von 18 Tagen 384 Minuten auf der Toilette zubrachte und kürzte ihm das Gehalt um 682,40 Euro. Der Mitarbeiter klagte und verwies im Prozess auf eine Verdauungsstörung. Das Gericht urteilte zu Gunsten des Klägers. (ArbG Köln, 6 Ca 3846/09)

( 02/10 )