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EU-Gerichtshof: Deutsche Kündigungsfristen unwirksam PDF Drucken E-Mail
Donnerstag, 25. März 2010 um 00:00 Uhr

Die deutschen Kündigungsfristen berücksichtigen nur die Beschäftigungszeit nach dem 25. Lebensjahr – das ist aber nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes unwirksam.  Gemäß § 622 des Bürgerlichen Gesetzbuches ist die Länge der Kündigungsfrist abhängig von der Beschäftigungsdauer: So beträgt die Kündigungsfrist z.B. nach zwei Jahren einen Monat, nach 20 Jahren sieben Monate. Allerdings zählen hier die Arbeitsjahre vor Vollendung des 25. Lebensjahres nicht dazu. Nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofes stellt dieser Regelung  eine Diskriminierung des Alters dar und darf  von deutschen Gerichten nicht mehr angewendet werden.

( 03/10 )