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Betriebserwerb ist nicht gleich Betriebsübergang PDF Drucken E-Mail
Dienstag, den 04. Mai 2010 um 00:00 Uhr
Erwirbt ein Arbeitgeber einen Betrieb und dessen Betriebsmittel, ohne diese jedoch vollständig weiter zu nutzen, liegt unter Umständen kein Betriebsübergang vor  - und zwar dann, wenn der Käufer erhebliche Änderungen in der Organisation und Personalstruktur des Betriebs umsetzt und somit keine Fortführung des alten Betriebes stattfindet. (BAG, 8 AZR 1019/08)
( 04/10 )