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Bagatelle rechtfertigt keine Kündigung PDF Drucken E-Mail
Sonntag, den 27. Juni 2010 um 00:00 Uhr
Wegen des unrechtmäßigen Einlösen einer 80-Cent-Essensmark war dem  Einkäufer eines Sportbekleidungsherstellers gekündigt worden. Eine Bagatelle, wie der Mitarbeiter fand, schließlich verfüge er bei der Firma über einen Millionen-Etat – er zog vor das Arbeitsgericht Reutlingen und bekam Recht.  Der Mann hatte von einem Kollegen eine Essensmarke erhalten und für seine Freundin ein Essen in der Kantine damit bezahlt – der Kollege erhielt eine Abmahnung, er die Kündigung. Für den Arbeitgeber war das Vertrauensverhältnis danach zerstört. Das Gericht aber sah es nicht als erweisen an, dass der Kläger seiner Firma tatsächlich schaden wollte. Zwar sei der Tausch einer Essensmarke ein Fehlverhalten, dass auch eine Kündigung rechtfertigen kann. Allerdings hatte der Mitarbeiter sein Fehlverhalten eingeräumt und damit sei die Kündigung überzogen.
( 06/10 )