Ein Anruf genügt

Verlieren Sie keine Zeit und rufen Sie uns gleich an.

Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800-5522150 können Sie uns zu den normalen Bürozeiten erreichen.

Ausstieg aus Tariflöhnen erschwert PDF Drucken E-Mail
Dienstag, 16. März 2010 um 00:00 Uhr

Die tarifvertraglichen Rechte vieler Arbeitnehmer hat das Bundesarbeitsgericht weiter gefestigt. Konkret geht es um den Eigentümerwechsel bei Betrieben. Wer einen Betrieb kauft, muss den im Arbeitsvertrag  zugesicherten Tarif auch weiter zahlen – auch wenn er selber an diesen Tarif nicht gebunden ist.  Beim Eigentümerwechsel gehen auch die arbeitsvertraglichen Pflichten des Voreigentümers auf den neuen Eigentümer über. Ausgenommen sind einzig Alt-Arbeitsverträge bis Ende 2000. (AZ. AZR 691/08)

( 03/10 )