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Aufhebungsangebot nur an Jüngere ist keine Altersdiskriminierung |
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Sonntag, den 06. Juni 2010 um 00:00 Uhr |
Wenn ein Arbeitnehmer im Rahmen des Personalabbaus Mitarbeitern unter 55 Jahre einen Aufhebungsvertrag mit Abfindung anbietet, ist das keine eine Diskriminierung von älteren Arbeitnehmern. Ein älterer Arbeitnehmer war gegen die Maßnahme seine Arbeitgebers vor Gericht gezogen, bekam aber nicht Recht.
Die Richter am Bundesarbeitsgericht verwiesen darauf, dass das Antidiskriminierungsgesetz schließlich ältere Arbeitnehmer vor dem Verlust ihres Arbeitsplatzes schützen soll, daraus könne nicht die Pflicht abgeleitet werden, dass älteren Arbeitnehmern ebenso wie den jüngeren Kollegen ein Aufhebungsvertrag unterbreitet werden soll. (BAG 6 AZR 911/08)
( 05/10 ) |