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Angestellte Juristen häufig RV-pflichtig PDF Drucken E-Mail
Montag, den 08. März 2010 um 00:00 Uhr
Rechtsanwälte im Angestelltenverhältnis werden bei der Rentenversicherung unterschiedlich eingestuft. Ist ein Jurist bei einem Unternehmen angestellt und auch als Firmenanwalt, sogenannter Syndikusanwalt, tätig, ist er von der Rentenversicherungspflicht befreit.
Denn dann kann er in ein berufsständisches Versorgungswerk eintreten. Ein angestellter Jurist hingegen, der seinen Arbeitgeber nicht anwaltlich nach außen vertritt, ist rentenversicherungspflichtig. Das geht aus einer Entscheidung des Hessischen Landessozialgerichtes hervor. (LSG Hessen, L 8 KR 189/08)

( 03/10 )